Finde dein Zuhause
in Düsseldorf
Gut und sicher wohnen
  1. Sie befinden sich hier: Home Service Reinigungspläne
  1. Reinigungspläne
  2. Pläne zur Treppenhaus- , Keller- und Speicherreinigung, sowie der Schnee- und Eisbeseitung.
  3.  
  4.  
    1. Einen Reinigungsplan herunterladen.
    2. Wählen Sie die Straße, den entsprechenden Plan und das Jahr aus, den Sie gerne downloaden möchten.

      Nach Ihrer Auswahl, wird Ihnen das relevante Dokument als PDF zur Verfügung gestellt.

      Es stehen folgende Pläne zur Verfügung: Treppenhausreinigung, Speicher- und Kellerreinigung sowie die Schnee- und Eisbeseitigung.


    1. In Kürze werden wir jedem Mieter einen persönlichen Jahreskalender zum Download zur Verfügung stellen.


      1. Sofern eine eigene, einvernehmliche Regelung zwischen den Mietparteien untereinander vorliegt, sind diese Reinigungspläne nicht verpflichtend.
  5.  
  6. Straße
    Plan wählen
    Jahr


  7. Treppenhausreinigung
    Die Treppenhausreinigung umfasst die wöchentliche, regelmäßige Reinigung und Pflege des gemeinschaftlichen Treppenhauses und ggf. des Personenaufzugs. Die Reinigung umfasst dabei das Kehren und anschließende Wischen des Fußbodens und das Reinigen des Treppengeländer-Handlaufs. Das Treppengeländer (Handlauf) ist aus hygienischen Gründen nicht mit benutzten Bodentüchern zu reinigen, sondern mit separaten Tüchern. Fußmatten sind von der Mietpartei, die mit dem Reinigen dran ist, hochzustellen und nach der Reinigung wieder ordnungsgemäß hinzulegen.

    Die Wahl der erforderlichen Reinigungsmittel kann von jeder Mietpartei selbst bestimmt werden. Empfohlen wird ein normaler Allzweckreiniger.

    Die einzelnen Mietparteien sind bei der Treppenhausreinigung auch für die Abschnitte auf ihrer Etage zuständig, die sich ober- und unterhalb ihrer Wohnung befinden. Die Mietparteien im Erdgeschoss haben dagegen den Eingangsbereich mit einzubeziehen. Ist ein Personenaufzug vorhanden, so ist dieser ebenfalls von jeder Mietpartei mit einzubeziehen.

    Die Reinigung ist in der Regel zwischen Montag und Freitag vorzunehmen, eine einvernehmliche Einigung über die genauen Reinigungstage ist bei Bedarf zwischen den Mietparteien abzustimmen, um ein gleichmäßiges und faires Intervall sicherzustellen.

    Die Reinigung ist ausschließlich außerhalb der Ruhezeiten vorzunehmen.
  8.  
  9. Keller- und Speicherreinigung, sowie des Mülltonnenstandplatzes/Raum
    Die Keller- und Speicherreinigung, sowie des Mülltonnen-Standplatzes/Raums umfasst die monatliche Reinigung und Pflege der gemeinschaftlichen Flächen.

    Die Reinigung umfasst dabei das Kehren des Fußbodens.
    Bei starker Verschmutzung und wenn das Kehren nicht ausreicht, ist das Wischen des Fußbodens erforderlich.

    Zusätzlich sind monatlich folgende Arbeiten auszuführen:
    • Feuchtes Abwischen der Klingelanlage, Lichtschalter und Briefkästen
    • Reinigung von Schmutzfangmatten und Gittern
    • Entfernen von Spinnweben
    • Feuchtes Abwischen der Eingangs- und Durchgangstüren (innen und außen)
    • Fegen des Mülltonnen-Standplatzes/Raum

    Wenn vorhanden: Das Reinigen und Putzen von Treppenhausfenstern und Fensterbrettern auf der Etage des jeweiligen Mietpartei.

    Die Reinigung ist monatlich an einem Werktag vorzunehmen, eine einvernehmliche Einigung über die genauen Reinigungstage ist bei Bedarf zwischen den Mietparteien abzustimmen. Die Reinigung ist ausschließlich außerhalb der Ruhezeiten vorzunehmen.
  10.  
  11. Winterdienst - Schnee- und Eisbeseitigung
    Gemäß den Bestimmungen im Mietvertrag / Hausordnung sind alle Mieter gleichermaßen verpflichtet, die Schneeräumung und Eisbeseitigung im einvernehmlichen Wechsel oder nach Schneeräumungsplan auszuführen.

    Lediglich in den Objekten – wo ein externer Winterdienst beauftragt ist – sind die Mieter davon befreit.
     
    Die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten zur Hausreinigung, Schnee­- u. Eisbeseitigung sind keine höchst­persönlichen Pflich­ten, das bedeutet, dass diese Arbeiten nicht nur durch den Mieter selbst vorgenommen wer­den müssen. Es steht jedem Mieter frei, diese Arbeiten Dritten zu übertragen, z.B. Fachunternehmen, Freunde, Familienangehörige oder auch einem Nachbarn.
     
    Aus diesem Grund können wir keinen Mieter aus diesen Pflichten ent­lassen. Wenn diese Arbeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst ausgeführt werden können, erwarten wir, dass die not­wen­dige Schnee- und Eisbeseitigung durch Dritte ordnungsgemäß aus­geführt wird.
     
    Wir gehen davon aus, dass Sie nach diesen Hinweisen Verständnis für die Rechtslage haben und erwarten von allen Mietern, dass ein reibungsloser Ablauf durchgehend gewährleistet wird.

    Wichtiger Hinweis:
    Als übliche Zeit für die Schneeräumung bzw. Eisbeseitigung wird die Zeit von ca. 7.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends angesehen. Bei Dauerschneefall hat der Mieter während des Tages die Beseitigungs- und Streuarbeiten zu wiederholen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat.
     
    Es ist also nicht ausreichend, wenn lediglich nach dem Schneefall bzw. nach der Eisbildung mit der Schneeräumung und/oder Eisbeseitigung begonnen wird!

    Bereich:
    Sämtliche gemeinschaftlich genutzte Wege vor und hinter den einzelnen Häusern  - Reinigungsbreite ca. 1,20 bis 1,50 Meter.